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Reglement

 

 1. Zweck und Ziel

Dieser Anlass soll den Jungzüchtern die Möglichkeit bieten ihre Tiere einem brieten Publikum zu präsentieren. Den Züchtergeist, die Freude an den Tieren und der Ansporn für die Viehzucht soll mit diesem Anlass gefördert werden.

 2. Zeit und Ort

Findet statt am 3.03.2012 um Uhr 18.30 in der Bündner Arena in Cazis.

 3. Umfang und Wettbewerbskriterien

Rinder:                      7 Mt. und älter maximal aber 34 Mt.

                                 (Geboren zwischen dem 2.05.2009 und 3.08.2011)

                                 Besamt ab dem 9.07.2011

Erstmelkkühe:            Ohne Fluss und maximales Abkalbealter 38 Mt.

Es werden 8 Abteilungen nach Alter gebildet. Die Abteilungen werden vom Experten nach Qualität des Exterieurs eingestellt (Tierschmuck und Glocken sind nicht erlaubt). Zudem wird pro Abteilung der/die beste Vorführer/in ermittelt.

Die Erstmelkkühe werden separat in einer Abteilung eingereiht.

 4. Anforderung an das Tier

Das Tier muss abstammungs- und Exterieurs mässig der heutigen Vorstellungen der modernen Milchkuh entsprechen. Es werden nur weibliche Brown-Swiss Tiere berücksichtigt. Die Rinder werden gestylt aufgeführt.

 5. Styling

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Vorführer/Züchter, die Bestimmung des neuen ASR- Reglements betreffend Bereitstellung und Auffuhr der Ausstellungstiere strikte einzuhalten.

 6. Zulassung

Rinder:                     

Teilnahme berechtigt sind alle Bündner Jungzüchter, sowie alle                              Jungzüchtervereinigungen aus der Schweiz à 4 Tiere. Jungzüchter die keine Tiere haben, können auch Tiere von einem anderen Betrieb des Kantons anmelden. Die Tiere müssen nicht zwingend aus dem eigenen Betrieb stammen.

Erstmelkkühe:

Teilnahme berechtigt sind alle Bündner Jungzüchter. Die Tiere müssen zwingend aus dem eigenen/elterlichen Betrieb stammen.

 7. Anmeldungen

Anmeldeschluss Bündner Jungzüchter:                         15.01.2012

Tieranmeldeschluss Gastvereinigung:                           30.01.2012

Jungzüchter der Gastkantone melden Ihre Anmeldungen ihren kantonalen Vereinigungen.

 8. Vorschau, Vorschaukomission und Preisgericht

Die Angemeldeten Tiere werden durch die Vorschaukomission  in der 3. Woche 2012 ausgewählt. Die Vorschau wird durch das OK bestimmt. Gastkantone sind für die Vorschau selber Verantwortlich.

Das Preisgericht wird durch das OK bestimmt. Eine Rekursmöglichkeit besteht nicht.

 9. Auffuhrgebühren

Anmeldegebühr für alle Bündner; erstes Tier von SFr. 20.00, jedes weitere SFr. 10.00

Die Anmeldegebühren sind der Anmeldung unbedingt beizulegen!

 10. Auf- und Abfuhrbedingungen

 Auffuhr:                    

3.03.2012 von 13.00-15.00 Uhr

Für die Auffuhr ist ein Begleitdokument TVD, eine Blutprobe auf IBR/IPV, BVD- Status „negativ getestet“ unbedingt erforderlich. Die Blutprobe dürfen zwischen dem 6.02. und 20.02.2012 entnommen werden. Die Auffuhr ist Sache des Ausstellers. Das Aufgebot erfolgt durch das OK.

 Abfuhr:                    

Erst nach der Championwahl jedoch bis spätestens Sonntag den 4.03.2012 um 7.00 Uhr                     

Ausnahmen nur durch ausdrückliche Zustimmung des OK.

 11. Aussteller

Die Tiere werden unter dem Namen des Jungzüchters ausgestellt.

 12. Schlussbestimmungen

Mit der Anmeldung unterziehen sich die Teilnehmer und die Besitzer der Tiere dem Reglement. Über Fälle, die im Reglement nicht vorgesehen sind, entscheidet das OK.

 
 
 
 
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